Termin
15. Mai 2024
19:30 Uhr  |  DE-87541 Bad Hindelang\, Moosalm
Termin
16. Mai 2024
18:30 Uhr  |  AT-6433 Ötz\, Posthotel Kassl
Termin
23. Mai 2024
18:30 Uhr  |  AT-6433 Ötz\, Posthotel Kassl
Termin
30. Mai 2024
11:30 Uhr  |  AT-6404 Polling\, Vereinshaus
Termin
30. Mai 2024
18:30 Uhr  |  AT-6433 Ötz\, Posthotel Kassl

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Handschlag-Qualität - ist das was zählt...

...und in dieser Form leisten "Die Handwerker": Pünktlichkeit, Perfektion, Qualität, Präsentation, Ausdauer und damit auch regelmäßig und situationsbedingt mehr Spielzeit wie meist abgemacht wird. Es gab noch niemals in der Geschichte "Der Handwerker" eine Situation wo unten angeführte Vertragsbedingungen angewendet werden mußten. Aber auch dieses Thema möchten wir hiermit aufzeigen:

  • keyboard_arrow_right01. Firma:

    Das "Tschirgant Duo" und "Die Handwerker" sind eine Einzelfirma und haben den Firmensitz in A-Haiming, Feldweg 15, und stellt auch die Rechnung über diese Anschrift. Steuernummer: ATU47946004

  • keyboard_arrow_right02. Verpflegung:

    Verpflegung und Getränke sind für die Handwerker, und eventuellen Fahrer oder Begleitperson frei! 

  • keyboard_arrow_right03. Unterkunft:

    Unterkunft sind für "Die Handwerker" und eventuellen einem Fahrer oder einer Begleitperson frei! Für die Unterkunft müssen Einzelzimmer für die jeweilig genannten Personen zur Verfügung gestellt werden! Das Hotel sollte in unmittelbarer Nähe vom Auftrittsort befinden, oder der Veranstalter übernimmt den Taxidienst bzw. die  Taxikosten zur Unterkunft und wieder zurück zum Auftrittsort. 

  • keyboard_arrow_right04. Autorengebühren:

    Autorengebühren (AKM, GEMA, SUISSA, etc.) sind vom Veranstalter alleinig zu entrichten! (Gilt nicht bei Hochzeiten!) Die aufgeführten Titel melden "Die Handwerker" automatisch der AKM, GEMA, SUISSA, etc. 

  • keyboard_arrow_right05. Wetterklausel:

    Sofern im Vertrag keine separate Wetterklausel angeführt ist gilt folgendes: Bei einer wetterbedingten Absage werden 50% von der Gage verrechnet! Wird der Auftritt wetterbedingt frühzeitig und wetterbedingt abgebrochen ist die ganze Gage fällig! 

  • keyboard_arrow_right06. Höhere Gewalt:

    Sollte durch höhere Gewalt, (Krankheit, Unfall, Panne, Technik etc.) das Engagement nicht stattfinden können, wird der Veranstalter umgehend informiert, und sofern es zeitlich möglich ist eine Ersatzgruppe zu denselben Bedingungen engagiert! 

  • keyboard_arrow_right07. Bezahlung:

    Die abgemachte Gage ist nach dem Auftritt von "Den Handwerkern" in Bar zu bezahlen.

  • keyboard_arrow_right08. Vertragsrecht:

    Bei einer Kündigung des mündlichen oder schriftlichen Vertrages werden 30% von der Gage verrechnet! 4 Wochen vor dem Auftritt werden 50% von der Gage verrechnet! Bei einer Kündigung des Vertrages 3 Tage vor dem Auftritt werden 80% von der Gage verrechnet! Der Vertrag ist Rechtskräftig bei umgehender Retournierung des Vertrages vom Veranstalter an "Die Handwerker" und der Unterschrift beider Vertragspartner! Ebenso hat ein mündlicher Vertrag, sowie auch eine E-Mailbestätigung ohne Unterschrift, 7 Tage nach Abmachung seine volle Gültigkeit! Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich! Gerichtsstand ist A-6020 Innsbruck! 

  • keyboard_arrow_right09. Sondervereinbarungen:

    Sondervereinbarungen werden im Engagementvertrag oder Mailkontakt direkt festgelegt und soweit erforderlich detailiert beschrieben!